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Thursday, July 05, 2007

Bürger zur Freiheit! - Dokumentation

Höchberger Manifest

Bürger zur Freiheit!

Ziel

Wir sind überzeugt, dass es das Ziel liberaler Politik ist, dass freie Bürger ihr Zusammenleben in der Bürgergesellschaft frei gestalten können.

Grundsätze

Grundlagen für die Erreichung dieses Zieles sind:

Die Achtung der Rechte des einzelnen und der Bürgerrechte, Privateigentum und die Achtung der Eigentumsrechte, freier Zugang aller zu allen Märkten, Verbot der wirtschaftlichen Betätigung des Staates, Kontrolle und Begrenzung von Macht.

Diese Grundlagen bilden den Wesensgehalt einer liberalen Verfassung. Diese verstehen wir als Ordnungsrahmen für die Spielregeln der Bürgergesellschaft.

Gesellschaft und Staat

Wir wollen in allen Bereichen des Lebens die Freiräume für die Bürger erweitern und die Rolle des Staates auf das unbedingt Notwendige zurückdrängen. Dazu gehört die Anerkennung der Fähigkeit der Bürger, die Bürgergesellschaft selbst zu organisieren. Die Bürgergesellschaft ist die Summe der Gemeinschaften, in denen die Bürger alle Angelegenheiten der Gesellschaft selbst regeln.

Wir wollen den entmündigenden Umverteilungsstaat und die von ihm geschaffene Anspruchsmentalität beseitigen. An die Stelle der Subventions- und Dienstleistungserwartung soll die Eigeninitiative der Bürger treten. Bürger können in freiwilliger Kooperation in ihren eigenen Einrichtungen alle notwendigen Dienstleistungen erbringen als der Staat mit seinen ineffizienten Zwangsapparaten.

Rechtsstaat

Wir wollen den Rechtsstaat auf seine ursprüngliche Aufgabe zurückführen, Rechtssicherheit für jedermann zu garantieren. Dazu bedarf es weniger, einsichtiger und leicht verständlicher Normen. Der Rechtsmittelstaat, den der Bürger nur noch mit Hilfe teurer Fachanwälte beanspruchen kann, muss durch einfache Rechtswege abgelöst werden, die der Bürger selbst begehen kann.

Polizei und Strafvollzug in ihrer heutigen Form sind nicht in der Lage, Rechtssicherheit zur Zufriedenheit der Bürger zu gewährleisten. Sie sind zu privatisieren. Die staatliche Polizei ist auf die Aufgabe des Schutzes des von der Verfassung vorgesehenen Ordnungsrahmens zu beschränken.

Steuern und Finanzen

Wir wollen ein Steuersystem, das für die Bürger verständlich, einsichtig und wenige belastend ist. Wir wollen ein Steuersystem, das den Lebensumständen aller Bürger gerecht wird. Das wird durch die „negative Steuer“ ermöglicht.

In Zukunft werden nur die Lohn- und Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer erhoben. Alle übrigen Steuern werden abgeschafft. Wir wollen, dass dieselbe Leistung nie zweimal besteuert wird. Die Gemeinden finanzieren ihre Aufgaben aus Gebühren, Beiträgen und einem – hebesatzfähigen – Aufschlag auf die Mehrwertsteuer.

Die Lohn- und Einkommensteuer unterliegt keiner Progression und darf nicht höher sein als 25 Prozent. Beides ist in der Verfassung festzuschreiben. Die Mehrwertsteuersätze können für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein. Einnahmenüberschüsse sind den Bürgern zurückzuzahlen.

Bei einem Staat, den die Bürger auf das unbedingt Notwendige beschränkt haben, gibt es keine Berechtigung für Schuldenmacherei. Deshalb darf der Staat keine langfristigen Schulden haben. Ausgabenwirksame Gesetze sind zeitlich zu befristen und bedürfen einer qualifizierten Mehrheit. Dies ist in der Verfassung zu verankern.

Vorsorge

Wir wollen alle staatlichen Sozialsicherungssysteme durch private ersetzen. Es gibt lediglich eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Mindestversicherung in den Bereichen Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit und Alter.

Alle staatlichen Sozialtransfers werden abgeschafft. Es gibt keine Lohnnebenkosten mehr. In einer freien Gesellschaft entscheiden die Bürger selbst, wofür sie ihr Geld ausgeben. Daher regeln sie ihre Vorsorge selbst.

Bei denjenigen Bürgern, die wegen besonderer Lebensumstände nicht für sich selbst sorgen können und für die niemand anderer sorgt, wirkt die negative Steuer als Kasse der Bürgergesellschaft.

Bildung

Wir wollen Freiheit und Selbstverantwortung in Erziehung und Bildung verwirklichen. Daher schaffen wir das staatliche Bildungsmonopol ab. Die Bürger entscheiden selbst, wie und wo ihre Kinder sich die erforderliche Bildung aneignen, und bezahlen diese.

Der Staat wird auf eine Rahmengesetzgebung beschränkt. Diese regelt im Sinne der Grundwerte der Verfassung die Standards für die Selbstkontrolle der Bildungseinrichtungen.

Die Grundbildung wird durch die negative Steuer in Form von Bildungsgutscheinen für alle aus der Bürgerkasse finanziert.

Wirtschaft und Wettbewerb

Wir wollen eine Wirtschaft, die der Mehrung von Freiheit, Selbstverantwortung und Privateigentum dient. Nur sie schafft einen hohen Wohlstand für alle Bürger. Daher muss die Wirtschaft von allen staatlichen Zwängen befreit werden. Alles Wirtschaften geht vom Bürger aus und nicht vom Staat.

Eine funktionierende Wirtschaft setzt den freien Wettbewerb voraus. Er darf weder durch staatliche noch durch private Maßnahmen verzerrt werden. Für Subventionen ist daher kein Raum mehr. Die Sicherung des freien Wettbewerbs ist in der Verfassung zu verankern.

Dem freien Wettbewerb im Innern entspricht der Freihandel in der Welt. Wir wollen die Abschaffung aller Handelshemmnisse und die Öffnung aller Märkte.

Umwelt

Wir wollen die ordnende Kraft des Eigentums für eine Umwelt freisetzen, in der die Bürger gerne leben. Wo Ressourcen noch nicht in Privatbesitz sind, werden sie in verantwortungsloser Weise verschwendet. Kosten und Gewinne aus der Nutzung und Produktion von Ressourcen müssen Bestandteil der Preise werden.

Verkehr

Wir wollen für Menschen und Waren funktionierende Transportmöglichkeiten. Alle staatlichen Einrichtungen sind zu privatisieren. Durch Marktpreise ist der Wettbewerb zwischen verschiedenen Verkehrsträgern sicherzustellen. Dadurch wird die Preisverzerrung zwischen Individual- und Kollektivverkehr beseitigt. Der Verkehrsmarkt wird dafür sorgen, dass immer mehr Bürger das richtige Verkehrsmittel wählen. In den Gemeinden kann durch Benutzerpreise für Innenstädte die Verkehrsbelastung gesenkt werden.

Kommunikation

Wir wollen den freien Zugang aller zu allen Informations- und Kommunikationsmitteln. Daher sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten abzuschaffen. Damit entfallen auch die entsprechenden Zwangsgebühren.

Der Staat wird auf eine Rahmengesetzgebung für alle Medien beschränkt. Diese sichert die Achtung der Privatsphäre und der Grundwerte der Verfassung durch die Betreiber und Herausgeber. Die Frequenzen werden unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts an einer Börse gehandelt.

Kultur

Wir wollen eine Kultur, die die Bürger wollen, selber machen oder bezahlen. Kultur ist die Summe dessen, was Private tun. Dies bedeutet, dass der Staat in der Kultur nichts zu suchen hat.

Wir wollen, dass alle privaten Kulturausgaben, insbesondere auch das Mäzenatentum, steuerlich voll berücksichtigt werden.

Europa

Wir verstehen Europa als eine Gemeinschaft, in der Frieden und Wohlstand gesichert und unsere Werte geschützt werden. Dieses Europa steht allen europäischen Staaten offen, die unsere Werte teilen und Teil des europäischen Kulturraums sind.

Wir wollen ein Europa der freien Bürger mit den vier Grundfreiheiten, Freizügigkeit von Personen, Waren und Kapital und Niederlassungsfreiheit.

Nur in einem Europa des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Bürgergesellschaften können die Bürger frei sein. Deshalb lehnen wir das Europa der Harmonisierung ab. Deshalb gibt es in unserem Europa keine europäische Regierung, keine europäische Bürokratie und kein europäisches Parlament. Die notwendigen Kooperationsaufgaben in unserem europäischen Bund souveräner Staaten hat der Ministerrat und haben grenzüberschreitende Regionen, die durch die Gemeinden gebildet werden. Der Ministerrat beauftragt private Einrichtungen mit der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Sofern es sich nicht um die Grundfreiheiten handelt, entscheidet jeder Mitgliedsstaat, welchen Entscheidungen des Ministerrates er beitritt oder nicht.

Wir wollen eine Überprüfung des gesamten Regelwerks der EU mit Hilfe der Prinzipien und Methoden dieses Programms.

Einwanderung

Wir wollen, dass Ausländer, die sich an unsere Verfassung halten, bei uns leben dürfen. Dazu müssen sie sich selbst versorgen, wie unsere Bürger auch. Sie unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Mindestversicherungspflicht. Wenn Ausländer sich einbürgern lassen, stehen ihnen alle Bürgerrechte zu, auch die der negativen Steuer. Über die Einbürgerung entscheiden nicht die Behörden und Gerichte, sondern die Gemeinde, in der der Einbürgerungsbegehrende lebt, nach dem Vorbild der Schweiz. Mehrfache Staatsbürgerschaften sind zulässig.

Flüchtlinge werden in Flüchtlingslagern untergebracht. Das Ziel ist die raschestmögliche Repatriierung. Asylsuchende werden wie Flüchtlinge behandelt. Die Flüchtlingslager werden von Privaten geführt und vom Bund finanziert. Der Bund legt das Budget für die Flüchtlingslager und damit die Zahl der Flüchtlinge fest, die aufgenommen werden. Für Flüchtlinge, die nicht zurückkehren wollen, gelten die Regeln für Ausländer.

Verteidigung

Wir wollen eine Verteidigung auf der Grundlage der Freiwilligkeit. Daher sind Wehr- und Ersatzdienst abzuschaffen und auch nicht durch neue staatliche Zwangsdienste („allgemeine Dienstpflicht“) zu ersetzen. Die Bundeswehr ist eine reine Berufsarmee und ihr Daseinszweck ist ausschließlich die Landesverteidigung. Aggressive Außenpolitik, Einmischung in „fremde Händel“ und kostspielige, Leben und Eigentum der Bürger gefährdende Interventionskriege lehnen wir rigoros ab. Materialbeschaffung und Infrastruktur der Bundeswehr unterliegen den Regeln des Marktes.

Welthandel

Wir wollen einen freien Welthandel. Freier Welthandel fördert Frieden und Wohlstand. Dazu müsse aller technischen und tarifären Handelshemmnisse von Einzelstaaten und Handelsblöcken abgeschafft werden.

In den Welthandel müssen auch die Ressourcen einbezogen werden, die sich bisher nicht im Privateigentum befinden und für die es bisher keine Marktgesetzlichkeiten gibt.

Entwicklungszusammenarbeit


Wir wollen die Entwicklungszusammenarbeit durch den freien Welthandel und die Privatinitiative ersetzen. Dazu gehören eine grundlegende Reform von Weltbank und IWF und insbesondere die Abschaffung des Agrarprotektionismus in Europa und weltweit. Unter Privatinitiative verstehen wir Mithilfe bei der Errichtung von freien und selbstverantwortlichen Bürgergesellschaften in Entwicklungsländern.

Die weltweite Liberalisierung der Technologie-, Kapital- und Währungsmärkte ist vordringlich. Damit wird dem Staatsinterventionismus, der die Entwicklung hemmt, der Boden entzogen.

Die entwicklungspolitischen Unter- und Sonderorganisationen der UNO sind wettbewerbsverzerrend und daher abzuschaffen.

Staatsaufgaben

Wir wollen einen Staat, der die unbedingt notwendigen Aufgaben effizient erfüllt. Nach unseren Vorstellungen wird der Staat auf ordnungspolitische Funktionen beschränkt. Das dann noch notwendige Personal wird nach privatwirtschaftlichen Kriterien beschäftigt. Der öffentliche Dienst wird abgeschafft.

Regierungssystem

In einer freien Bürgergesellschaft sind Machtkontrolle und Machtteilung von entscheidender Bedeutung. Trotz offiziellem Bekenntnis zu diesem Prinzip entsprechen ihm die heutigen Verfassungsorgane in der Wirklichkeit nicht.

Wir wollen deshalb die Parlamente ehrenamtlich und die Regierungen professionell gestalten. Die Regierung wird vom Parlament bestellt und abberufen. Mitglieder des Parlamentes dürfen der Regierung nicht angehören. Die Parlamente sollen in Zukunft nicht Verordnungen formulieren, die Gesetze genannt werden, sondern politische Richtungsentscheidungen von strategischer Bedeutung oder Verfassungsrang treffen. Wo immer möglich bedienen sich die Regierung auch bei der Erledigung der verbliebenen Aufgaben privater Dienstleister. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die Aufgaben des Bundesrechnungshofes auf Private zu übertragen.

Die Mitglieder der Regierungen werden nach privatwirtschaftlichen Kriterien bezahlt. Sie treffen ihre Vorsorge – wie die Bürger auch – selbst. Der Bundespräsident ist ehrenamtlich tätig.

Wir wollen, dass die Regierungen den Bürgern die Staatsrechnungen vollständig, verständlich und zeitnah präsentieren.

Organisation der politischen Willensbildung

Wir wollen den Bürgern nicht vorschreiben, wie sie sich an der politischen Willensbildung beteiligen. Diejenigen Bürger, die sich zu Parteien zusammenschließen wollen, müssen dies ungehindert und ohne Vorgaben tun können. Deshalb lehnen wir eine staatliche Parteienfinanzierung und die Verankerung von Parteien in der Verfassung ab.

Wie bei der Kultur werden die Ausgaben der Bürger für politische Aktivitäten innerhalb und außerhalb von Parteien ebenso wie das Mäzenatentum steuerlich voll berücksichtigt. Darüber haben politische Organisationen öffentlich Rechnung zu legen.

Politische Organisationen und Parteien dürfen sich wirtschaftlich betätigen.

Die Verfasser dieses Textes verstehen ihn als das Programm einer modernen liberalen Partei am Beginn des neuen Jahrtausends.

Jessica Gaiß, Dietmar-Dominik Hennig, Clemens Launer

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